Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Equipment-,Technik-, Mobiliar- und Dekorationsvermietung inkl. Lieferung, Vor-Ort-Service, Versand oder Selbstabholung

Festplatz Eventverleih
Herr Julian Hügelmeyer
Jahnstraße 49
49080 Osnabrück

Stand 01. August 2023

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Festplatz Eventverleih Julian Hügelmeyer – Entertainment gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Inhaltsverzeichnis
    1. Geltungsbereich
    2. Vertragsschluss
    3. Widerrufsrecht
    4. Überlassung der Mietsache
    5. Miete und Zahlungsbedingungen
    6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
    7. Obliegenheiten des Mieters
    8. Änderungen an der Mietsache
    9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
    10. Haftung
    11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
    12. Vertragsanpassung aufgrund von höherer Gewalt und gesetzlicher Bestimmungen
    13. Schlussbestimmungen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Firma Festplatz Eventverleih Julian Hügelmeyer – Entertainment (nachfolgend “Vermieter”), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen werden und diesen AGB widersprechen, haben Vorrang. Sie bedürfen der Textform. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.5 In diesen AGBs und anderen Texten der Fa. Julian Hügelmeyer – Entertainment wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
• indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
• indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

4) Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Vereinbaren die Vertragsparteien eine Lieferung durch den Mieter, erfolgt diese kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmen sich nach Entfernung und zu erwartenden Zeitaufwand.
4.4 Im Rahmen der Anlieferung hat der Mieter die Barrierefreiheit sicherzustellen. Wenn sich die Lieferung durch ein Verschulden des Mieters verzögert, hat er den entsprechenden Mehraufwand auszugleichen.
4.5 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.6 Die Abholung erfolgt am Lager des Vermieters (Raiffeisenstraße 21, 49124 Georgsmarienhütte – Tor 4).

5) Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben oder zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
• Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das auf den Geschäftsunterlagen angegebene Geschäftskonto des Vermieters. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
• Im Rahmen der Vermietung ist eine Abschlagszahlung als Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Angebotspreises bei Vertragsschluss zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages hat spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu erfolgen. Andernfalls steht dem Vermieter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
• Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr hat innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung zu erfolgen. Die Leistung der Bearbeitungsgebühr ist eine aufschiebende Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 1 BGB für das Zustandekommen des Vertrages.
5.5 Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in bar zur Absicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 50% des Gesamtauftragspreises. Die Übergabe der Mietartikel erfolgt Zug-um-Zug gegen Zahlung der Kaution. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe der unversehrten und vollständigen Mietartikel.

6) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

7) Obliegenheiten des Mieters

7.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

7.2 Die Lagerung der Mietsachen hat in einem geeigneten Raum zu erfolgen, der ausreichend gegen Diebstahl sichert.
7.3 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietsachen nicht versichert sind.
7.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, dauerhafte Veränderung an den Mietsachen vorzunehmen.
7.5 Beschädigungen und Verlust hat der Mieter unverzüglich anzuzeigen. Der entstandene Schaden ist zu ersetzen (zur Höhe s. 7.9).
7.6 Die Mietsachen sind in demselben Zustand wie bei Erhalt zurückzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind sie vor Rückgabe zu reinigen.
7.7 Der Mieter haftet für eine verspätete Rückgabe. Auf 11.5. wird verwiesen. Darüber hinaus ist der Mieter einstandspflichtig für alle Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen.
7.8 Eine vorzeitige Rückgabe entbindet den Mieter nicht von der Entrichtung der Miete. Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückgabe entstehen, trägt der Mieter.
7.9 Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsachen beträgt die Höhe des Schadensersatzanspruchs bei Dekorationsartikeln das Vierfache der Miete. Bei Mobiliar, Technik & Equipment wie zum Beispiel Stühlen, Tischen, Hockern, Kisten, Türen, Traubögen, Paravents, richtet sie sich nach den Wiederbeschaffungskosten.

8) Änderungen an der Mietsache

8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

9) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

9.1 Bei den Mietartikeln handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die nicht immer neuwertig sind, sich jedoch in einem gepflegten Zustand befinden.
9.2 Nach Entgegennahme der Mietartikel hat der Mieter sie auf das Vorliegen offensichtlicher Mängel zu überprüfen.
9.3 Die Vermieter behält sich das Recht vor, Mietartikel durch gleich- oder höherwertige Artikel zu ersetzen. Er hat den Mieter davon umgehend in Kenntnis zu setzen.
9.4 Der Mieter hat dem Vermieter Mängel an den Mietartikeln unverzüglich nach Bemerken anzuzeigen.
9.5 Gegebenenfalls vorhandene minimale Gebrauchsspuren stellen keine Mietmängel dar (s. 9.1.).
9.6 Der Vermieter hat ein Recht auf Mangelbehebung. Wenn dies scheitert, mindert sich die Miete, ohne dass es einer Erklärung der Minderung durch den Mieter bedarf.
9.7 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.8 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
9.9 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

10) Haftung

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
10.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
11.2 Die Dauer der Vermietung beträgt grundsätzlich vier Tage, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde.
11.3 Der Beginn der Vermietung richtet sich nach der vereinbarten Dienstleistung. Im Rahmen der reinen Vermietung beginnt die Vermietung mit der Abholung der Artikel bei dem Vermieter. Im Rahmen von Versand oder Lieferung durch den Vermieter beginnt sie mit der Lieferung zur vereinbarten Versand- bzw. Lieferadresse.

11.4 Eine Verlängerung der Mietdauer ist je nach Verfügbarkeit der Mietartikel durch schriftliche Vereinbarung möglich. Die Miete erhöht sich entsprechend.

11.5 Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter fallen pro zusätzlichen Tag 25% des Gesamtmietpreises an.

11.6 Der Mieter hat das Recht, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen nachfolgende Stornogebühren an:

• 30 % des Angebotspreises nach Buchung (dies entspricht der geleisteten bzw. zu leistenden Abschlagszahlung/Bearbeitungsgebühr)
• 50% des Angebotspreises bei Stornierung weniger als sechs Monate vor Mietbeginn
• 75% des Angebotspreises bei Stornierung weniger als vier Monate vor Mietbeginn
• 100% des Angebotspreises bei Stornierung weniger als zwei Monate vor Mietbeginn

11.7 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

12) Vertragsanpassung aufgrund von höherer Gewalt und gesetzlicher Bestimmungen

12.1 Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (Pandemien, Seuchen, Epidemien) oder aufgrund behördlicher Anordnung, deren Erlass der Mieter nicht zu vertreten hat, oder gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so können die Parteien den Vertrag anpassen.
12.2 Für die Vertragsanpassung bestehen die Optionen, den Termin zu verschieben, die Gästeanzahl zu ändern, den Veranstaltungsort zu ändern, sowie eine Kombination hieraus. Kommt keine der Optionen in Frage, hat der Mieter dem Mieter den entstandenen Beratungs- und Bearbeitungsaufwand zu erstatten.

13) Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist Osnabrück.
13.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Osnabrück, sofern der Mieter Kaufmann ist.
13.3 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An ihre Stelle treten dann diejenige wirksame und durchführbare Regel, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der ursprünglichen Regel verfolgt haben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.